Die Mittelschule als weiterführende Schule eröffnet mit ihren Abschlüssen den unmittelbaren Zugang zur beruflichen Ausbildung wie auch zu weiteren Bildungsgängen und Berufszielen. Sie bietet folgende Abschlüsse an:
Abschlüsse der Mittelschule |
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Abschluss | Bedingungen/Voraussetzungen |
Erfolgreicher Mittelschulabschluss der Praxisklasse | Schüler, die mindestens im 9. Schulbesuchsjahr sind und die eine Abschlussprüfung mit hoher Praxisorientierung bestehen |
Erfolgreicher Mittelschulabschluss | Wird mit erfolgreichem Besuch der Jahrgangsstufe 9 erworben (Durchschnitt 4,0). Auch für externe Teilnehmer möglich. |
Qualifizierender Mittelschulabschluss (Quali) | Zusätzliche besondere Leistungsfestetellung am Ende der 9. Klasse (auch für Externe). |
Mittlerer Schulabschluss | Abschlussprüfung nach dem Besuch der M 10 (auch für Externe) oder 10V1/10V2. Gleichwertig, aber nicht gleichartig gegenüber der Mittleren Reife von WS und RS. |
Qualifizierender beruflicher Bildungsabschluss (Quabi) | Wird von der zuletzt besuchten Mittel(Haupt-)schule verliehen. Voraussetzungen: bestandener Quali, mindestens ausreichende Englischkenntnisse, Gesellenbrief mit Durchschnitt 3,0. |
1. Erfolgreicher Mittelschulabschluss
Dieser ist erreicht, wenn in der Jahrgangsstufe 9 im Abschlusszeugnis der Mittelschule die Gesamtdurchschnittsnote aus allen Vorrückungsfächern mindestens 4,00 beträgt und in höchstens drei Fächern eine schlechtere Note als die Note 4 erzielt wurde; die Note 6 zählt dabei wie zweimal die Note 5.
Wer den erfolgreichen Mittelschulabschluss nicht als MittelschülerIn erworben hat, kann diesen nachträglich durch eine Leistungsfeststellung erwerben. Die Leistungsfeststellung erstreckt sich auf die Fächer Deutsch und Mathematik sowie nach Wahl des Bewerbers auf zwei der Fächer Englisch, NT, GPG und WiB. Für BewerberInnen mit nichtdeutscher Muttersprache tritt auf Antrag an die Stelle des Faches Englisch das Fach Muttersprache (Griechisch, Italienisch, Portugiesisch, Serbokroatisch, Spanisch, Türkisch, ggf. auch weitere). Für BewerberInnen mit nichtdeutscher Muttersprache, die weniger als sechs Jahre eine deutsche Schule besucht haben, tritt auf Antrag an die Stelle des Faches Deutsch das Fach Deutsch als Zweitsprache. Letzteres gilt für Aussiedler entsprechend.
Der erfolgreiche Mittelschulabschluss ist auch nachgewiesen, wenn in der besonderen Leistungsfeststellung zum qualifizierenden Mittelschulabschluss die Gesamtdurchschnittsnote aus allen Fächern mindestens 4,00 beträgt und in höchstens einem Fach eine schlechtere Note als die Note 4 erzielt wurde; die Note 6 zählt dabei wie zweimal die Note 5. BewerberInnen erhalten auf Antrag ein Zeugnis.
2. Erfolgreicher Mittelschulabschluss der Praxisklasse
Schülerinnen und Schüler, die mindestens im 9. Schulbesuchsjahr sind und die eine Praxisklasse besuchen, haben die Möglichkeit, den erfolgreichen Abschluss der Mittelschule mit dem Bestehen einer Abschlussprüfung mit hoher Praxisorientierung zu erlangen. Die Prüfung ist bestanden, wenn die Durchschnittsnote 4,0 oder besser beträgt.
3. Qualifizierender Abschluss der Mittelschule
Dieser kann durch eine freiwillige besondere Leistungsfeststellung erreicht werden. Diese umfasst sechs Fächer:
- für alle Schüler die Fächer Deutsch und Mathematik sowie die Projektprüfung (Lernfeld WiB und Lernfeld Soziales oder Technik oder Wirtschaft), auch für Gymnasiasten, Wirtschaftsschüler und Realschüler.
- nach Wahl eines der Fächer Englisch, NT oder GPG,
- nach Wahl eines der Fächer Religionslehre beziehungsweise Ethik, Sport, Musik, Kunst, Informatik, Buchführung; hierbei kann nur ein Fach gewählt werden, das der Schüler als benotetes Fach besucht hat.
An der besonderen Leistungsfeststellung können auch andere Bewerber (Externe) teilnehmen, die nicht Schüler einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Mittelschule sind. Soweit sie Schüler sind, müssen sie sich mindestens in der Jahrgangsstufe 9 befinden.
Bei den schulinternen Prüflingen zählen die Jahresfortgangsnoten der Prüfungsfächer mit, der Teiler ist 18.
Externe Bewerber haben bei der Festlegung der Gesamtnoten keine Jahresfortgangsnoten, der Teiler ist 9. Es müssen 2 aus 3 der folgenden Prüfungen gewählt werden: Projektprüfung, NT, GPG
Fach | Gewichtung | ||
Deutsch
schriftlich
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doppelt | ||
Mathematik
schriftlich
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doppelt | ||
eines der folgenden Fächer: | |||
NT
schriftlich
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Englisch
schriftlich + mündlich
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GPG
schriftlich
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doppelt |
Projektprüfung (Lernfeld WiB und Lernfeld Wirtschaft oder Technik oder Soziales) | doppelt | ||
eines der folgenden Fächer:
Religion oder Ethik – Sport – Musik – Kunst – Informatik – Buchführung
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einfach
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Anmeldungen sind möglich bis zum 1. Februar eines Jahres an der Mittelschule, in deren Sprengel die Bewerber ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Der qualifizierende Mittelschulabschluss ist erreicht, wenn der Schüler oder der externe Bewerber in den Fächern der besonderen Leistungsfeststellung eine Gesamtbewertung von mindestens 3,0 erzielt hat; dabei bleibt die zweite Stelle nach dem Komma unberücksichtigt.
Die Termine des praktischen QA liegen ebenfalls in einigen Wochen hier zum Download bereit.
Mittelschüler können sich auch nur in einem oder mehreren der Fächer Englisch, Sport, Musik, Kunst, Technik, Wirtschaft, Soziales, Informatik, Buchführung, Kurzschrift und Werken/Textiles Gestalten der besonderen Leistungsfeststellung unterziehen. Die Teilnahme setzt den Besuch des entsprechenden Faches voraus.
Im Fach Englisch können sich auch Berufsschüler und Berufsfachschüler sowie Bewerber, die keine Schule mehr besuchen, der besonderen Leistungsfeststellung unterziehen (Englisch-Einzelprüfung). Teilnehmer an der Englisch-Einzelprüfung erhalten bei Erreichen der Gesamtnote 3 ein Zeugnis über den Nachweis erforderlicher Englischkenntnisse für den mittleren Schulabschluss der Berufsschule und Berufsfachschule und für den qualifizierten beruflichen Bildungsabschluss.
4. Mittlerer Schulabschluss
Am Ende der M10, der 10V2–Klasse oder der 10Mi erfolgen die Prüfungen für den mittleren Schulabschluss. Grundlage ist dabei der Lehrplan der 10. Jahrgangsstufe der Mittelschule.
Prüfungsfächer:
- Deutsch
- Mathematik
- Englisch
- Projektprüfung
Die Projektprüfung findet in einem der folgenden Bereiche statt:
WiB – Technik
WiB – Wirtschaft
WiB – Soziales
Die Prüfungen im Überblick
Die Schülerinnen und Schüler können sich freiwillig einer mündlichen Prüfung unterziehen, wenn
- in den Prüfungsfächern Deutsch, Mathematik und Englisch sich Jahresfortgangsnote und Prüfungsnote um eine Notenstufe unterscheiden und nach Auffassung des Prüfungsausschusses die schlechtere Note als Gesamtnote festzusetzen wäre,
- in einem sonstigen Abschlussfach die Leistungen mit der Jahresfortgangsnote 5 oder 6 bewertet worden sind.
Wann ist der Mittlere Schulabschluss nicht bestanden?
Den Mittleren Bildungsabschluss ist nicht erreicht, wenn man in allen Abschlussfächern in der Jahresfortgangsnote der 10. Klasse
- einmal die Note 6 hat, sofern nicht Notenausgleich gewährt wird
- zweimal die Note 5 hat, sofern nicht Notenausgleich gewährt wird
- Gesamtnote 6 im Fach Deutsch oder Note 6 in der Projektprüfung hat
(Abschlussfächer sind alle Fächer mit Ausnahme von Sport)
Die Abschlussprüfung selbst zählt dabei in den Prüfungsfächern die Hälfte der Jahresfortgangsnote.
Eine nicht bestandene Abschlussprüfung kann nur einmal zum nächsten Prüfungstermin wiederholt werden. Voraussetzung ist der nochmalige Schulbesuch.
Die Abschlussprüfung kann zur Notenverbesserung einmal wiederholt werden. Soll zu diesem Zweck die Jahrgangsstufe wiederholt werden, bedarf dies der Genehmigung der Schulleitung.
Die Abschlussprüfung im Fach Englisch wird auf Antrag bei Schülern mit nichtdeutscher Muttersprache und bei Aussiedlerschülern durch eine Prüfung in der nichtdeutschen Muttersprache ersetzt, wenn der Antrag bei der Aufnahme in die Jahrgangsstufe 9 oder 10 (M9- oder M10-Klasse) gestellt und genehmigt worden ist.
Externe Bewerber
An der Abschlussprüfung können auch Bewerber teilnehmen, die nicht Schüler einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Mittelschule sind. Soweit sie Schüler sind, müssen sie sich mindestens in der Jahrgangsstufe 10 befinden.
Die Bewerber müssen den Antrag unter Angabe des von ihnen gewählten Wahlpflichtfaches bis zum 1. März an der Mittelschule stellen, die eine Jahrgangsstufe 10 führt und in deren Einzugsbereich sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Gegenstand der Abschlussprüfung für Externe sind die Fächer
- Deutsch
- Mathematik
- Englisch
- Projektprüfung
- GPG (mündlich)
- NT (mündlich)
- sowie nach Wahl des Bewerbers eines der Wahlpflichtfächer und Wahlfächer, ausgenommen das Fach Kurzschrift.
Darüber hinaus können Mittelschüler mit abgeschlossener Berufsausbildung auf zwei weiteren Wegen einen mittleren Schulabschluss erwerben:
5. Qualifizierter beruflicher Bildungsabschluss
Voraussetzungen für den Quabi sind der qualifizierende Abschluss der Mittelschule (Quali), Abschluss der Berufsausbildung mit einer Durchschnittsnote von 3,0 oder besser und der Nachweis über mindestens ausreichende (= Note 4) Englischkenntnisse, die dem Leistungsstand eines fünfjährigen Unterrichts entsprechen; Absolventinnen und Absolventen, welche die Berufsschule vor dem 01.08.2012 abgeschlossen haben, kann der mittlere Schulabschluss nur nach der bis dahin geltenden Regelung mit dem Abschluss der Berufsausbildung mit einer Durchschnittsnote von 2,5 oder besser und dem Nachweis über mindestens befriedigender (= Note 3) Englischkenntnisse, die dem Leistungsstand eines fünfjährigen Unterrichts entsprechen, verliehen werden.
Dieser Nachweis kann insbesondere erbracht werden durch die Englischnote im Zeugnis über den erfolgreichen oder den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule oder durch die Englischnote im Abschlusszeugnis der Berufsschule, sofern Englisch Pflichtfach ist.
Das Zeugnis über den Quabi wird von der Mittelschule ausgestellt, an der der Quali erworben wurde.
6. Die Berufsschule oder eine mindestens zweijährige Berufsfachschule
(siehe dort)
Dieser Abschluss entspricht dem mittleren Schulabschluss. Voraussetzungen sind hierfür der qualifizierende Hauptschulabschluss, ein überdurchschnittlicher Berufsabschluss mit einer Gesamtnote von mindestens 2,50 (Teilnoten werden gleichgewichtet, wenn im Zeugnis keine Gesamtnote festgesetzt ist) im Abschlusszeugnis einer staatlich anerkannten Berufsausbildung mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren und der Nachweis mindestens befriedigender Englischkenntnisse.
Die geforderten Englischkenntnisse werden nachgewiesen durch Note „befriedigend“ in diesem Fach:
- im Abschlusszeugnis einer Mittelschule (erfolgreicher oder qualifizierender Hautpschulabschluss) oder
- im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 9 oder 10 eines Gymnasiums (Englisch als 1. Fremdsprache), einer Realschule, einer Wirtschaftsschule oder einer Schule besonderer Art oder
- im Zeugnis über den Nachweis erforderlicher Englischkenntnisse für den mittleren Schulabschluss der Berufsschule und Berufsfachschule und für den qualifizierten beruflichen Bildungsabschluss oder
- im Abschlusszeugnis der Berufsschule oder Berufsfachschule im Pflichtfach oder Wahlfach; dem Abschlusszeugnis der Berufsfachschule steht das Jahreszeugnis des letzten Schuljahres der Berufsfachschule gleich.
Das Zeugnis über den qualifizierten beruflichen Bildungsabschluss wird auf Antrag von der Mittelschule ausgestellt, an der der qualifizierende Mittel(Haupt-)schulabschluss erworben wurde. (bearbeitet nach: Staatl. Schulamt i. d. Landeshauptstadt München)